Klavier lernen mit Profis in Hamburg Der Klaviersalon
Hamburgs erste spezialisierte Klavierschule – ausschließlich Klavierunterricht mit qualifizierten Pianist:innen.
Klavierunterricht - 45 Minuten pro Woche
45 Min.45 Min.
170 € pro Monat
170 € pro Monat
Der Klaviersalon
Beschreibung
In unserem Klavierunterricht legen wir großen Wert auf die richtigen Grundlagen des Klavierspiels, damit Sie sicher und mit Freude Klavier spielen können: Im Mittelpunkt stehen die wichtigen technischen Aspekte des Klavierspiels wie Handhaltung, Spielhaltung, Fingertechnik, Pedalnutzung, aber auch Notenlehre und das Verständnis von Rhythmus, Harmonie, Artikulation und Dynamik. Wir fördern und entwickeln die Kreativität, den Ausdruck und die Interpretation unserer Studierenden, damit sie ihre musikalische Persönlichkeit zum Ausdruck bringen können. Ganz gleich, ob Sie Anfänger sind oder Ihre bereits vorhandenen Fähigkeiten erweitern möchten - unser Unterricht ist individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und begleitet Sie auf Ihrem Weg zum musikalischen Erfolg.
🎹 45 Minuten einmal pro Woche
👩👧👦 Für Kinder ab 8 Jahren, Jugendliche und Erwachsene
🎵 4 Wochen Probezeit
👩🏼🎓 Unterricht bei einem diplomierten Klavierlehrer
⚜️ Unterricht auf hochwertigem Instrument
✔️ Keine Anmeldegebühr
💬 Persönliche Beratung beim Klavierkauf
Konditionen
AGB & Monatspaket-Richtlinien – Der Klaviersalon
Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten vier Wochen gelten als Probezeit und können jederzeit in Textform gekündigt werden. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende. Ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen besteht.
Der Unterricht findet in den Räumen des Klaviersalons, Eppendorfer Weg 99, 20259 Hamburg, statt. Unterricht außerhalb der Räumlichkeiten ist nach Vereinbarung möglich; hierfür kann eine Anfahrtspauschale berechnet werden.
Kann ein Schüler einen Unterrichtstermin nicht wahrnehmen, entfällt der Anspruch auf Nachholen; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen. Bei einer durchgehenden Erkrankung von mehr als zwei Wochen ruht die Zahlungspflicht nach Vorlage eines ärztlichen Attests. Bei Verhinderung der Lehrkraft kann eine geeignete Vertretung eingesetzt werden. Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die von der Musikschule zu vertreten sind, und kann nicht nachgeholt werden, wird die entsprechende Unterrichtsgebühr erstattet.
Der Unterricht findet einmal wöchentlich während der Hamburger Schulzeit statt. An gesetzlichen Feiertagen sowie in den Schulferien findet kein Unterricht statt.
Die Vergütung ist ein Jahresentgelt, das in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt wird. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von Ferien und Feiertagen. Das Unterrichtsentgelt ist jeweils bis zum Monatsende zu entrichten. Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahngebühren erhoben werden.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung, Kommunikation und Zahlungsabwicklung verarbeitet und nur an hierfür erforderliche Dienstleister weitergegeben. Es bestehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung gemäß DSGVO.